Schadenersatzrecht
Das Schadensersatzrecht fasst alle rechtlichen Bestimmungen zusammen, die dem Geschädigten im Falle eines Schadens dazu verhelfen, einen angemessenen Ersatz zu erlangen. Das Schadensersatzrecht ist grundlegend in den §§ 823 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, auf die auch viele andere Gesetze verweisen. Anspruchsgrundlagen können sich jedoch bspw. auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben.
Die Anwendungsbereiche des Schadensersatzrechts sind vielfältig. So vertreten wir die Interessen des verletzten Opfers eines Verkehrsunfalls ebenso wie den nur mit mangelhafter Ware belieferten Käufer oder auch den Markeninhaber, dessen Anspruch auf alleinige Nutzung eines Logos verletzt wurde. Selbstverständlich vertreten wir auch die Interessen derer, die zu Unrecht in Haftung genommen werden.
Im Rahmen des gesamten Verfahrens setzen wir uns mit dem verantwortlichen Schädiger sowohl außerprozessual als auch gerichtlich auseinander und wahren Ihre Interessen im gesamten Verfahren. Wir unterstützen in der Vorbereitung bei der Feststellung und Dokumentation des Schadensumfangs sowie im Nachgang zu den Gerichtsverfahren durch die Einleitung der Zwangsvollstreckung der Forderung.
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Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderRolf Brandstrup
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf BrandstrupUnser Team
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