Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern.
Zum Verwaltungsrecht gehören u.a. die Bereiche Ordnungsrecht, Kommunalrecht, Raumordnungsrecht, Baurecht, Umweltrecht, Schulrecht und öffentliches Dienstrecht.
Die wichtigste Handlungsform der behördlichen Verwaltung ist der Verwaltungsakt. Sprechen Sie uns an, wenn gegen Sie ein belastender Verwaltungsakt ergangen ist, z.B. eine Gewerbeuntersagung, eine Abrißverfügung im Baurecht oder eine negative Prüfungsentscheidung im Schul- oder Hochschulrecht. Ebenso stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Ihnen ein begünstigender Verwaltungsakt verwehrt wird, Sie z.B. eine beantragte Baugenehmigung nicht erhalten oder Ihnen Sozialhilfe nicht bewilligt wird.
Wir vertreten Sie gegenüber Behörden im Verwaltungsverfahren sowie im Widerspruchsverfahren. Ferner vertreten wir Sie vor allen Verwaltungsgerichten, allen Oberverwaltungsgerichten sowie dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderRolf Brandstrup
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf BrandstrupUnser Team
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