Vertragsrecht
Täglich wird eine Vielzahl von Verträgen geschlossen, ohne dass dies von den Vertragsschließenden jedesmal bemerkt wird. Denn entgegen einer weit verbreiteten Meinung kann ein Vertrag nicht nur schriftlich geschlossen werden. So werden z.B. beim Erwerb von Zeitungen oder Brötchen Kaufverträge abgeschlossen.
Aus diesem Grunde kommt dem Vertragsrecht eine entscheidende Bedeutung zu. Unter das Vertragsrecht fallen sowohl die gesetzlich geregelten Vertragstypen wie Kaufverträge, Tauschverträge, Schenkungsverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Dienst- oder Werkverträge, als auch nicht gesetzlich geregelte Verträge wie z.B. Franchiseverträge, Leasingverträge oder Factoring.
Wir entwerfen und überprüfen alle Arten von Verträgen für Sie.
In der Regel werden die abgeschlossenen Verträge ohne Schwierigkeiten abgewickelt. Es kann jedoch auch zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommen, z.B. wenn die gekaufte Ware zu spät oder gar nicht geliefert wird oder sie mangelhaft ist. Oder wenn in der gemieteten Wohnung Schäden auftreten, wenn der in die Werkstatt gebrachte Wagen auch nach der Reparatur noch immer defekt ist oder das vereinbarte Entgelt für eine gekaufte Sache nicht gezahlt wird. In diesen Fällen stehen wir für Sie zur Verfügung und setzen Ihre Rechte sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren durch.
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Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderRolf Brandstrup
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf BrandstrupUnser Team
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