Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Versicherer und der Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag. Dabei können sich die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag sowohl aus Individualvereinbarungen als auch aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Dieses Rechtsgebiet umfasst ausschließlich das Privatversicherungsrecht. Demgegenüber fällt das Verhältnis zwischen Versicherten und den gesetzlichen Krankenversicherungen unter das Rechtsgebiet Sozialrecht.
Im Bereich Versicherungsrecht beraten wir Sie bereits im Vorfeld bei Abschluss eines Versicherungsvertrages. Wir stehen Ihnen für Fragen aus dem Versicherungsverhältnis zur Verfügung und vertreten Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
Zum Versicherungsrecht gehören u. a. folgende Bereiche:
- Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Krankenversicherung
- Sachversicherung
- Kraftfahrtversicherung
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Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderRolf Brandstrup
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf BrandstrupUnser Team
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