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Vergaberecht

Jedes Jahr werden an private Unternehmen Aufträge in von der öffentlichen Hand vergeben.

Das Vergaberecht bezieht sich auf alle Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen als auch Konzessionen. Es soll durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln der Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand gedeckt werden, wobei neben öffentlichen Einrichtungen auch private Unternehmen Auftraggeber sein können, die unter das Vergaberecht fallen.

In erster Linie geht es darum, einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu schaffen und gleichzeitig Korruption und Vetternwirtschaft vorzubeugen.

Wir sorgen dafür, dass Sie bei echter Chancengleichheit in der Auswahl unter mehreren Bewerbern Berücksichtigung finden und optimieren für Sie die Wahrscheinlichkeit, Ihre Konkurrenz im Vergabeverfahren auszustechen.

Unsere Spezialisten

Anwälte, die Ihnen mit Expertenwissen helfen können.

Ernst Schröder

Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst Schröder

Patric Völkers

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Patric Völkers

Lucas Bergner

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Lucas Bergner

Rolf Brandstrup

Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf Brandstrup

Notar

Rechtsanwalt Ernst Schröder ist als Notar tätig. Ernst Schröder Downloads zur Vorbereitung

Unser Team

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Heidi Kreft Empfang
04421-150 60
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Vollmacht

Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen wollen, können Sie hier das Formular dazu herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns per Post oder Fax zusenden.
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