Vergaberecht
Jedes Jahr werden an private Unternehmen Aufträge in von der öffentlichen Hand vergeben.
Das Vergaberecht bezieht sich auf alle Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen als auch Konzessionen. Es soll durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln der Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand gedeckt werden, wobei neben öffentlichen Einrichtungen auch private Unternehmen Auftraggeber sein können, die unter das Vergaberecht fallen.
In erster Linie geht es darum, einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu schaffen und gleichzeitig Korruption und Vetternwirtschaft vorzubeugen.
Wir sorgen dafür, dass Sie bei echter Chancengleichheit in der Auswahl unter mehreren Bewerbern Berücksichtigung finden und optimieren für Sie die Wahrscheinlichkeit, Ihre Konkurrenz im Vergabeverfahren auszustechen.
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Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderRolf Brandstrup
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf BrandstrupUnser Team
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