Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein Bereich des öffentlichen Rechts, der sich nicht nur mit der Abwendung sozialer Bedürftigkeit befasst, sondern der darüber hinaus zu sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beitragen soll. Zu diesem Zweck stellt das Sozialrecht die notwendigen Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen bereit.
Wollen Sie Leistungen etwa im kranken-, unfall- oder rentenversicherungsrechtlichen Bereich erhalten, so helfen wir Ihnen durch das Dickicht der verschiedenen Leistungssysteme – nicht nur beim Auffinden des richtigen Leistungsträgers, sondern auch im Verwaltungsverfahren. Wir vertreten Sie bei der Beantragung der Leistung, im Widerspruchsverfahren und im Klageverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.
Dies gilt nicht nur für den Fall der Durchsetzung Ihrer Rechte als Betroffener, bespielsweise als Schwerbehinderter, Rentner oder Bezieher von Leistungen der Arbeitsverwaltung, sondern auch — insbesondere für Leistungsträger der Sozialverwaltung — für die Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.
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Anwälte, die Ihnen mit Expertenwissen helfen können.
Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderRolf Brandstrup
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf BrandstrupUnser Team
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