Kaufrecht
Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Wir beraten sowohl Käufer als auch Verkäufer bereits vor Vertragsabschluss und überprüfen und entwerfen Kaufverträge nach Ihren Anforderungen.
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die gekaufte Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Sofern die gelieferte Sache mangelhaft oder z.B. für die nach dem Kaufvertrag vorausgesetzte Verwendung nicht geeignet ist, setzen wir außergerichtlich und erforderlichenfalls auch vor Gericht Ihre Rechte als Käufer auf Lieferung einer mangelfreien Sache, Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag durch.
Der Käufer wird durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Wir stehen Ihnen als Verkäufer zur Verfügung, wenn der Käufer diesen Pflichten nicht nachkommt. Neben der Übernahme Ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung betreiben wir erforderlichenfalls für Sie auch das Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Käufer. Sofern der Käufer gegen Sie unberechtigte Minderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend macht, wehren wir diese von Ihnen ab.
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Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderRolf Brandstrup
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf BrandstrupUnser Team
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