Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Es stellt verschiedene Arten von Gesellschaftstypen – Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften – zur Verfügung. Die maßgeblichen Normen finden sich in verschiedenen Gesetzeswerken, z.B. Aktiengesetz, GmbH-Gesetz und auch dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Unsere anwaltliche Beratung erstreckt sich sowohl auf die Verhältnisse im Innern der Gesellschaft wie etwa Vertretungsbefugnisse, Verhältnisse der Organe der Gesellschaft zueinander, Fragen des Gesellschaftsvertrages etc., als auch auf die Beziehungen der Gesellschaft nach außen im Verhältnis zu Geschäftspartnern, Arbeitnehmern, Finanzgebern und schafft so vielfältige Verbindungen zu anderen Rechtsgebieten wie zum Beispiel dem Kaufrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht und Steuerrecht.
Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese außergerichtlich und gerichtlich für Sie durch.
Selbstverständlich bereiten wir auch die Gründung einer Gesellschaft mit allen erforderlichen Anträgen, etwa der Anmeldung zum Handelsregister, sowie Geschäftsführerbestellungen, Gesellschaftsverträge und ihre Änderung sowie die Übertragung von Geschäftsanteilen für Sie vor.
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Anwälte, die Ihnen mit Expertenwissen helfen können.
Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderRolf Brandstrup
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf BrandstrupUnser Team
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