Disziplinarrecht
Das Disziplinarrecht ist ein Teil des Beamtenrechts und regelt die Ahndung dienstlicher Verfehlungen von Beamten. Unter das Disziplinarrecht fällt jede schuldhafte Verletzung der dem Beamten obliegenden Pflicht. Vorrangig fallen hierunter Verfehlungen, die während der Dienstzeit erfolgen. Es kann jedoch auch das Verhalten des Beamten außerhalb des Dienstes geahndet werden, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, die Achtung und das Vertrauen in einer für das Amt des Betreffenden oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Eine Sonderform des Disziplinarrechts ist das Wehrdisziplinarrecht. Dieses regelt die Ahndung von Dienstvergehen der Soldaten. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den einfachen Disziplinarmaßnahmen, wie Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung, Disziplinararrest und Disziplinarmaßnahmen im disziplinargerichtlichen Verfahren wie Gehaltskürzung, Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts.
Disziplinarische Entscheidungen der Disziplinarvorgesetzten bzw. der Disziplinargerichte haben für den weiteren beruflichen Werdegang des Betroffenen oft einschneidende Konsequenzen, von finanziellen Einbußen bis hin zum Amtsverlust. Hier ist frühzeitig anwaltliche Hilfe erforderlich. Wir beraten und vertreten Sie in allen Disziplinarverfahren und vor den Disziplinargerichten.
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Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderRolf Brandstrup
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