Baurecht
Das Baurecht ist unterteilt in das private und in das öffentliche Baurecht.
Zum öffentlichen Baurecht gehören das Städtebaurecht und das Bauordnungsrecht. Wir sind Ihre Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zu Bebauungsplänen, Grenzabständen oder Baugenehmigungen haben, wenn Ihr Nachbar z.B. eine Baugenehmigung erhalten hat, die Sie belastet oder Ihnen die beantragte Baugenehmigung nicht erteilt wird sowie in allen weiteren Bereichen des öffentlichen Baurechts. Wir vertreten Ihre Rechte sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor den Verwaltungsgerichten.
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen von allen an einem Bau Beteiligten wie Bauherrn, Bauunternehmern und Subunternehmern, Handwerkern und Architekten.
Wir vertreten ihre Rechte als Beteiligte vom Vertragsabschluss über selbständige Beweisverfahren bis zum Bauprozess. So gestalten wir Bauwerkverträge, machen Ihre Werklohn- oder Architektenhonorarforderungen geltend, setzen Ihre Gewährleistungsansprüche bei mangelhaften Werkleistungen durch, vertreten Ihre Rechte in Baunachbarstreitigkeiten und vieles mehr.
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Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderRolf Brandstrup
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf BrandstrupUnser Team
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